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Gesetze für das Schiedsamt

Für das Land Niedersachsen gibt es Landesgesetze, die als Grundlage für das Schiedsamt sehr wichtig sind. Bücher mit den Gesetzestexten sind beim BDS oder im Fachhandel erhältlich.

Tipp: Überprüfen Sie bitte ihre Gesetzetexte auf Aktualität. Nach Aufruf der Seite mit dem Gesetzestext steht oben unter "Bibliographie" das Datum der (Erst-)Veröffentlichung des Gesetzes und ggf. ist darunter die letzte Änderung - jeweils mit Datum und Fundstelle - genannt.

Der Download der Gesetzestexte sollte - nachdem man links "Gesamte Quelle anzeigen" ausgewählt1 hat - mit dem Button "Gesamte Quelle herunterladen" möglich sein; man kann auswählen, ob der Download in Form von PDF, RTF (das ist ein offenes Textformat, das von vielen Schreibprogrammen mit korrekter Formatierung geöffnet werden kann) oder HTML erfolgen soll. Auch die einzelnen Paragrafen können so von ihrer jeweiligen Seite heruntergeladen werden.
Lädt man die Dokumente mit gesetzem Befehl "Links anzeigen" herunter, so verweisen übrigens die Links auf das Internet, nicht innerhalb des Dokuments!
Die Leitlinien und Verwaltungsvorschriften zu NSchlG und NSchÄG sind im NI-VORIS nicht zu finden; hierfür steht der Download der vereinsintern erstellten PDF-Datei zur Verfügung.

Zum anderen sind auch Teile der Bundesgesetze für das Schiedsamt wichtig, z.B.:

Für diese Vorschriften sind Links auf die Seite "Gesetze im Internet" des Bundesamtes für Justiz hinterlegt, die eine komfortable Online-Recheche sowie den Download in unterschiedlichen Formaten ermöglicht. Bei vielen Gesetzestexten ist mittlerweile sogar eine Übersetzung ins Englische verfügbar, die zum Verständnis bei fremdsprachlichen Mitbürgern fördern soll.  

1 versäumt man das, lädt der Link "Dokument herunterladen" nur das Teildokument, i.d.R. also das Inhaltsverzeichnis, herunter!